Ganzheitliche Beratung

IHR ERFOLG IST UNSER ZIEL.

Häufig hängen Zivil- & Steuerrecht untrennbar miteinander zusammen. Unsere Mandanten sind hier klar im Vorteil! Über die zumeist jahrelange berufliche Zusammenarbeit kennen sich Berater und Mandant gut. Daher können wir nicht nur die fachlich beste Lösung erarbeiten, sondern die auf die Persönlichkeit am besten zugeschnittene.

Klassisch interdisziplinäre Themen:

  • Mietvertrag

    Häufig als Steuersparmodell genutzt! In der Regel kennt sich der juristische Beistand jedoch nicht im Steuerrecht aus, der steuerliche Berater aber leider nicht im Mietrecht.

  • Arbeitsvertrag

    Der Arbeitsrechtler benutzt gerne zahlreiche Sonderzahlungen oder Zusatzzahlungen zum Bruttomonatsgehalt. Der Lohnsachbearbeiter verzweifelt gerade an diesem zumeist unnötigen Aufwand.

  • Gesellschaftsvertrag

    Kurz gesagt: Gesellschaften werden nur aus zwei Motiven gegründet: Steuer und Haftung.

  • Ehevertrag

    Es soll schon das ein oder andere Mal vorgekommen sein, dass es hauptsächlich aus steuerlichen Gründen zur Eheschließung kam. Aber vielleicht sollten Sie im Scheidungsfalle auch noch selbst etwas von der Steuerersparnis haben!

  • Kaufvertrag

    Wenn Immobilien, Unternehmen oder sonstige Rechte veräußert werde, bieten sich stets verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Steuerberater kann Ihnen zwar die steuerlich optimale Lösung vorschlagen, kann sie aber mangels Kenntnis über das Beurkundungs- oder Grundbuchverfahren bei der Umsetzung nicht mehr beraten. Auch hier können wir unseren Mandaten den vollen Service bieten.

  • Schenkung

    In der Praxis ist die Entscheidung über Art und Höhe einer Schenkung hauptsächlich von der steuerlichen Erwägungen geprägt. Auch hier kann nur durch das Zusammenspiel von zivil- & steuerrechtlichem Know-How das beste Ergebnis gefunden werden. Denn durch den geschickten Einsatz zivilrechtlicher Rückforderungsrechte können wir die Belastung mit Schenkungssteuer in jedem Fall vollständig ausschließen!

  • Testament

    Das Testament lässt man sich vom Notar machen?! Das ist zwar weit verbreitet, aber nur die halbe Wahrheit! Für gewöhnlich schließt der Notar die Haftung für steuerliche Auswirkungen aus. Wir nicht! Wir beraten Sie sowohl steuer- als auch erbrechtlich.